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Fortführungsantrag Langzeittherapie: Brauchst Du einen Bericht an die GutachterIn?

Jan Hoppe8 Min. Lesezeit

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Ein gedruckter Jahreskalender in Nahaufnahme, schräg fotografiert: Mai in der Mitte, daneben Juni und August, die Sonntage in Rot, ein Schatten fällt von rechts oben über das Blatt

Muss ich zum Fortführungsantrag einen Bericht schreiben?

Nicht automatisch. Beim Fortführungsantrag einer Langzeittherapie entscheidet die Krankenkasse, ob sie ihn einer GutachterIn vorlegt. Die Psychotherapie-Richtlinie sagt das in § 35 ausdrücklich: Die Kasse „kann“ Anträge auf Fortführung einer Langzeittherapie durch eine Gutachterin oder einen Gutachter prüfen lassen. Für den Erstantrag und die Umwandlung einer Langzeittherapie als Einzeltherapie gilt dieses „kann“ nicht. Dort gehört der Bericht immer dazu.

Den Antrag selbst stellst Du in jedem Fall. Eine Verlängerung „bedarf eines Fortsetzungsantrags“ (§ 34 Abs. 2 PT-RL). Offen ist nur, ob ein Bericht dazukommt, und das erfährst Du erst, wenn die Kasse sich meldet.

Wann verlangt die Kasse einen Bericht an die GutachterIn?

Eine Regel dafür gibt es nicht. Die KV Baden-Württemberg fasst es so zusammen: Ob Anträge auf Fortführung gutachterpflichtig sind, „liegt im Ermessen der Krankenkassen. In diesem Fall fordert die Krankenkasse unverzüglich vom Psychotherapeuten einen Bericht an den Gutachter an.“

Daraus folgt zweierlei. Ob ein Bericht nötig wird, kannst Du nicht planen. Und wenn er nötig wird, kommt die Anforderung, sobald der Antrag bei der Kasse liegt.

Beim Umwandlungsantrag ist das anders. Dort weißt Du, dass der Bericht kommt, und ungefähr wann: Die Umwandlung ist spätestens mit der achten Einheit der KZT 2 zu beantragen. Auf diesen Termin lässt sich hinarbeiten. Dass er trotzdem Abende kostet, haben wir im Artikel zum Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie beschrieben. Beim Fortführungsantrag fehlt auch dieser Termin. Der Bericht kommt, wenn die Kasse ihn anfordert, also neben dem laufenden Kalender.

Was fragt der Bericht zum Fortführungsantrag?

Der Leitfaden PTV 3 hat für den Fortführungsantrag einen eigenen, kurzen Teil. Er besteht aus drei Punkten:

  1. „Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs seit dem letzten Bericht, Veränderung der Symptomatik und Behandlungsergebnis in Bezug auf die Erreichung bzw. Nichterreichung der Therapieziele“
  2. „Aktuelle Diagnose/n gemäß ICD-10 und aktueller psychischer Befund, weitere Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfahren“
  3. „Begründung der Notwendigkeit der Fortführung der Behandlung, weitere Therapieplanung, geänderte/erweiterte Behandlungsziele, geänderte Behandlungsmethoden und -techniken, Prognose, Planung des Therapieabschlusses, ggf. weiterführende Maßnahmen nach Ende der Therapie“

Lebensgeschichte, Bedingungsmodell und Psychodynamik fragt er nicht noch einmal ab. Die stehen im ersten Bericht. Gefragt ist, was seitdem passiert ist.

„Seit dem letzten Bericht“ ist eine lange Strecke. Die bewilligte Kurzzeittherapie zählt in das Kontingent der Langzeittherapie hinein (§ 28 Abs. 9 PT-RL). Wer in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie in der KZT 2 umgewandelt hat, schreibt den Fortführungsbericht deshalb rund vierzig Stunden nach dem letzten. Bei wöchentlichen Sitzungen ist das fast ein Jahr. In der analytischen Psychotherapie umfasst der erste Bewilligungsschritt 160 Stunden.

Diese Strecke soll der erste Punkt zusammenfassen, und zwar mit Blick auf jedes einzelne Ziel. Wann hat sich die Symptomatik verändert, und in welche Richtung? Welches Ziel ist erreicht, welches nicht, welches hat sich unterwegs verschoben? Beim Umwandlungsbericht lag der Anfang der Behandlung noch nah. Beim Fortführungsbericht liegt der letzte Bericht ein Jahr zurück, und die Stunden dazwischen musst Du erst wieder zusammensuchen.

Darf im Bericht stehen, was nicht erreicht wurde?

Ja. Es ist sogar gefragt. Der Leitfaden nennt die „Nichterreichung“ der Therapieziele ausdrücklich, und die Richtlinie macht sie zur Voraussetzung. Nach § 30 PT-RL ist eine Überschreitung des Bewilligungsschritts nur zulässig, „wenn mit der Beendigung des Bewilligungsschrittes das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber begründete Aussicht auf Erreichung des Behandlungsziels bei Fortführung der Therapie besteht“.

Der Satz hat zwei Hälften, und der Bericht braucht beide. Wer nur zeigt, was gelungen ist, begründet eher ein Ende als eine Fortführung. Wer nur zeigt, was fehlt, begründet keine Aussicht. Gefragt ist der Verlauf dazwischen: was sich bewegt hat, was nicht, und warum die nächsten Stunden etwas anderes erwarten lassen als die letzten.

Ob der Bericht das leistet, entscheidet sich in der Akte. Aus dem Gedächtnis rekonstruiert wird ein Verlauf glatter, als er war. Wendepunkte bleiben hängen, die Wochen, in denen sich nichts bewegt hat, eher nicht. Sie gehören aber in die erste Hälfte des Satzes. Wer die Ziele und ihren Stand über das Jahr festgehalten hat, kann sie nachlesen.

Warum fragt der Bericht nach dem Therapieende?

Der dritte Punkt des Leitfadens endet mit der „Planung des Therapieabschlusses“ und den Maßnahmen nach dem Ende der Therapie. Im Teil zum Erst- und Umwandlungsbericht steht das nicht. Der Grund liegt in den Zahlen. Die Höchstgrenzen sind nach § 30 PT-RL „grundsätzlich“ einzuhalten, und nach dem ersten Bewilligungsschritt bleiben in der Verhaltenstherapie noch 20, in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie noch 40 Stunden. Wer fortführt, plant also auf ein absehbares Ende hin, und der Bericht fragt, wie es aussehen soll.

Dazu gehört die Rezidivprophylaxe. Ab 40 durchgeführten Stunden können bis zu acht, ab 60 bis zu sechzehn Stunden dafür genutzt werden, aus dem bewilligten Kontingent heraus und bis zu zwei Jahre nach Abschluss (§ 14 PT-RL). Ob Du sie vorsiehst, gibst Du auf PTV 2 bei jedem Antrag auf Langzeittherapie an, beim Fortführungsantrag also erneut. Im Bericht gehört sie zur Planung des Abschlusses. Was am Ende der Behandlung dann tatsächlich anfällt, vom Akteneintrag bis zum Brief an die HausärztIn, haben wir im Artikel zum Abschlussbericht in der Psychotherapie sortiert.

Wie sieht das bei ganzheit aus?

Was der Fortführungsbericht fragt, steht im Verlauf. In ganzheit liegt dieser Verlauf an einem Ort: die datierten Sitzungsprotokolle und im Kopf der Akte Therapieziel, Diagnose, Kontingent und Skalenverlauf. Dort siehst Du, wie viele Stunden des Bewilligungsschritts verbraucht sind. ganzheit zeigt Dir den Stand, eine Erinnerung an den Antrag verschickt es nicht.

Dokumentiert wird so, wie Du ohnehin arbeitest. Du sprichst die Sitzung frei ein, tippst oder fotografierst die Seite aus der Handakte. Gesprochen wird über die Chiffre, nicht über den Namen, so wie Du den Fall auch in der Intervision vorstellen würdest.

Fordert die Kasse den Bericht an, entwirft ganzheit ihn aus dem dokumentierten Verlauf. Grundlage ist die ganze Akte. Den Zeitraum seit dem letzten Bericht grenzt Du beim Prüfen ein. Was die Akte nicht hergibt, steht als markierte Lücke im Text, statt mit etwas Plausiblem gefüllt zu werden. Ob ein Ziel erreicht ist und ob die Fortführung Aussicht hat, beurteilst Du. Der Entwurf legt Dir hin, worauf sich Dein Urteil stützt.

Die Vordrucke, PTV 2 eingeschlossen, füllst Du weiter dort aus, wo Du es heute tust. ganzheit entwirft den Bericht. Welche Berichte auf demselben Weg entstehen, vom Befundbericht bis zum Arztbrief, zeigt die Seite zu den Berichten aus der Akte. Und was Deine PatientInnen Dir anvertrauen, bleibt bei Dir: Deine Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland, die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU.

Was entscheidet sich vor dem Antrag?

Ob Deine Kasse den Bericht verlangt, kannst Du nicht beeinflussen. Wie viel Arbeit er macht, wenn sie es tut, entscheidet sich in den Stunden davor: daran, ob Ziele und Stand irgendwo stehen oder erst zusammengesucht werden müssen.

Das lohnt sich auch dann, wenn der Bericht nie angefordert wird. Denselben Verlauf brauchst Du spätestens für den Abschluss.


Wenn Dich das anspricht: Sieh Dir an, wie ein Berichtsentwurf aus der Akte entsteht, oder teste es 14 Tage kostenlos.


Häufige Fragen

Ist der Fortführungsantrag einer Langzeittherapie gutachterpflichtig?

Nicht automatisch. Nach § 35 PT-RL kann die Krankenkasse den Antrag einer GutachterIn vorlegen. Tut sie das, fordert sie den Bericht bei Dir an. Will sie die Fortführung ablehnen, muss sie vorher eine gutachterliche Stellungnahme einholen, sofern die formalen Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Wie viele Stunden umfassen Bewilligungsschritt und Höchstgrenze?

Für Erwachsene in Einzeltherapie nennt § 30 PT-RL:

Verfahren Bewilligungsschritt Höchstgrenze
Analytische Psychotherapie bis 160 Stunden 300 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis 60 Stunden 100 Stunden
Verhaltenstherapie bis 60 Stunden 80 Stunden
Systemische Therapie bis 36 Stunden 48 Stunden

Bewilligte Kurzzeittherapie wird auf das Kontingent angerechnet. Für Gruppentherapie und für Kinder und Jugendliche gelten eigene Werte.

Was gilt, wenn die PatientIn während der Behandlung die Kasse wechselt?

Dann stellst Du bei der neuen Kasse einen Antrag auf Fortführung, mit dem Bescheid der bisherigen Kasse und der Zahl der bereits erbrachten Stunden. Nach Angabe der KV Baden-Württemberg wirkt die Leistungspflicht rückwirkend, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Beginn des auf den Wechsel folgenden Quartals eingeht. Das bereits genehmigte Kontingent prüft die neue Kasse dann nicht noch einmal inhaltlich.

Füllt ganzheit den Antrag für mich aus?

Nein. ganzheit entwirft den Bericht, also den freien Text, aus dem dokumentierten Verlauf. PTV 2 und die übrigen Vordrucke füllst Du weiter selbst aus.

Woher nimmt der Entwurf seine Inhalte?

Ausschließlich aus der Akte: Diagnose, Therapieziele, die Sitzungsprotokolle, die Skalenverläufe. Was Du nie dokumentiert hast, steht auch im Entwurf nicht, und wo die Grundlage fehlt, markiert ganzheit die Lücke, statt sie zu füllen.

Darf ich Klarnamen eingeben?

Nein – und das ist der Punkt. ganzheit ist so gebaut, dass Du es vollständig auf Chiffrenbasis nutzt. Dadurch verarbeitet ganzheit keine personenbezogenen Daten Deiner PatientInnen, und Du brauchst mit uns keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Möchtest Du trotzdem einen, schließt Du ihn mit einem Klick in Deinen Kontoeinstellungen ab. Die Zuordnung zwischen Chiffre und Mensch bleibt bei Dir.

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