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Reicht es, den Namen wegzulassen, bevor Du einen Fall in ChatGPT tippst?

Jan Hoppe8 Min. Lesezeit

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Nahaufnahme einer Frau, die den Zeigefinger vor die geschlossenen Lippen legt

Der Name ist schon raus

Aus Frau M. ist „Patientin, 34“ geworden. Du hast den Absatz noch einmal gelesen, bevor Du ihn ins Eingabefeld kopierst: kein Name, kein Geburtsdatum, keine Adresse. Die Frage darunter ist gut formuliert, und Du bist neugierig, was zurückkommt.

Dann bleibt der Blick an einem Halbsatz hängen. „Grundschullehrerin, seit der Trennung von ihrem Partner, der an derselben Schule arbeitet.“ Du hast ihn geschrieben, weil er für die Frage wichtig ist. Und Du merkst, dass er in Deiner Stadt vermutlich genau eine Person beschreibt.

Die Hand bleibt über der Eingabetaste. Nicht, weil Du etwas falsch gemacht hättest, sondern weil die Frage plötzlich eine andere ist. Nicht mehr: Darf ich ChatGPT benutzen? Sondern: Ist das, was ich hier eingebe, eigentlich anonym?

Diese Frage kennst Du aus der Intervision

Sie ist nicht neu, sie trägt nur ein anderes Gewand. Jedes Mal, wenn Du einen Fall in der Gruppe vorstellst, beantwortest Du sie schon – meistens so selbstverständlich, dass Du es nicht mehr bemerkst.

Die Muster-Berufsordnung der BPtK formuliert den Maßstab in § 8 Abs. 6 so: Informationen über PatientInnen dürfen in kollegialer Beratung, Intervision und Supervision nur anonymisiert verwendet werden, und die Anonymisierung muss sicherstellen, dass „keinerlei Rückschlüsse“ auf die Person möglich sind. Geht das nicht, bleibt nur die ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht.

„Keinerlei Rückschlüsse“ ist ein strenger Satz, und er meint mehr als den Namen. In der Gruppe weißt Du das: Wer mit KollegInnen aus derselben Stadt zusammensitzt, verändert den Beruf, lässt die Schule weg und sagt nicht, in welchem Verein der Ehemann Vorsitzender ist. Nicht aus Misstrauen gegenüber der Gruppe, sondern weil die Summe der Details eine Person ergibt.

Die Regel ist für kollegiale Formate geschrieben, nicht für ein Chatfenster. Aber die Frage, die sie stellt, lässt sich eins zu eins mitnehmen: Kann jemand, der das liest, mit dem, was er weiß oder herausfinden kann, auf die Person schließen?

Was Deine Kammer zu externen Servern schreibt

Die BPtK hat im Februar 2026 ihre Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“ veröffentlicht. ChatGPT kommt darin nicht vor, allgemeine Chat-Dienste auch nicht. Die Frage beantwortet sie trotzdem, und zwar ziemlich genau.

Sobald Daten nicht auf einem Rechner in der eigenen Praxis bleiben, sondern auf den Servern eines externen Anbieters landen, verlassen sie die Praxis. Für diesen Fall schreibt die Kammer: Patientendaten sind „zwingend zu anonymisieren oder zu verschlüsseln“. Wo sich das nicht machen lässt, weil der Dienst bestimmte Daten braucht, ist der Anbieter zur Verschwiegenheit zu verpflichten – und es darf nur so viel übermittelt werden, wie für seine Aufgabe nötig ist.

Leg diese Liste neben das Eingabefeld und fang beim Verschlüsseln an. Verschlüsseln lässt sich der Weg: Die Verbindung zu einem Dienst ist heute in aller Regel verschlüsselt, und gespeichert werden kann der Text dort ebenfalls verschlüsselt. Den Inhalt selbst aber muss das Sprachmodell lesen, um Dir zu antworten. In dem Moment, in dem es ihn verarbeitet, liegt er beim Anbieter lesbar vor.

Die Verschlüsselung, die die Kammer meint – ein Schutz vor dem Zugriff des Anbieters –, gibt es für diesen Schritt also nicht. Hast Du mit dem Dienst auch keine Verschwiegenheitsverpflichtung geschlossen, entfällt der zweite Weg ebenso. Übrig bleibt einer: Was Du eingibst, muss anonym sein. Und damit steht die Frage wieder da, bei der Du vor der Eingabetaste hängen geblieben bist.

Warum der Name das Wenigste ist

Die Datenschutzkonferenz, das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, hat 2024 eine Orientierungshilfe zu KI und Datenschutz veröffentlicht. Darin steht der Satz, der die Szene vom Anfang beschreibt: Um die Eingabe personenbezogener Daten zu vermeiden, „reicht es regelmäßig nicht, Namen und Anschriften einer Eingabe zu entfernen“. Aus dem Zusammenhang lasse sich ein Personenbezug herstellen – und bei KI-Anwendungen, deren Bestimmung es ist, Querbezüge auch aus unstrukturierten Texten herzustellen, sei diese Gefahr besonders hoch.

Das ist der Punkt, an dem die Intervision und das Chatfenster auseinanderlaufen. In der Gruppe sitzen Menschen, deren Wissen Du ungefähr einschätzen kannst. Du weißt, wer in welchem Stadtteil praktiziert und wer die Grundschule um die Ecke kennt. Bei einem Dienst, der Texte in großer Zahl verarbeitet, kannst Du das nicht. Du weißt nicht, was sich dort mit dem verbinden lässt, was Du schreibst.

Und ein Detail steht nie im Text, weil es gar nicht darin stehen muss: wer ihn schreibt. Die Orientierungshilfe nennt dafür selbst ein Beispiel. Eine Anfrage kann einer Person zuzuordnen sein, wenn erkennbar ist, aus welchem Unternehmen sie zu welchem Zeitpunkt kam. Übertragen heißt das: Hinter dem Eingabefeld steht ein Konto, und das Konto gehört einer Praxis in einer Stadt.

Ein ausgedachtes Beispiel macht sichtbar, wie schnell das geht. Nichts davon ist für sich genommen identifizierend:

Patient, Anfang 50, Landwirt. Nach dem Tod der Ehefrau im Frühjahr hat er den Hof an den Sohn übergeben. Seit dem Hochwasser im Sommer schläft er kaum noch.

Vier Angaben, jede harmlos. Zusammen, in einer ländlichen Region und mit der Praxis dahinter, beschreiben sie womöglich einen einzigen Menschen. Genau so würdest Du den Fall in der Gruppe nicht vorstellen.

Was die Einstellungen lösen – und was nicht

Viele Dienste bieten inzwischen an, das Training mit den eigenen Eingaben abzuschalten oder einen Chat nicht dauerhaft zu speichern. Das ist sinnvoll, und es beantwortet eine wichtige Frage: was der Anbieter mit Deinem Text tut.

Es beantwortet nicht die Frage, ob Du ihn anonym eingegeben hast. Ein Fall, aus dem sich eine Person erschließen lässt, liegt auch dann beim Anbieter, wenn er nicht ins Training geht. Die Einstellung ändert, was danach mit dem Text passiert, nicht was in ihm steht.

Wo ein Dienst seine Daten verarbeitet und ob er sie zum Training verwendet, sind die beiden Fragen, die Du vor jedem neuen Werkzeug klären solltest. Wir haben sie an anderer Stelle aufgeschrieben – in zwei Fragen, bevor Du ein KI-Werkzeug in Deine Praxis lässt. Für den Ort nennt die Kammer eine Regel, die sich abarbeiten lässt: EU und EWR, Drittländer mit angemessenem Schutzniveau, in die USA nur, wenn der Empfänger am EU-U.S. Data Privacy Framework teilnimmt. Ob das zutrifft, steht in einer öffentlichen Liste. Welcher Dienst darin steht, prüfst Du am besten selbst – wir sagen Dir hier nicht, wie ein bestimmter Anbieter das handhabt.

Die Anonymität der Eingabe aber nimmt Dir keine Einstellung und keine Liste ab. Sie entsteht beim Schreiben.

Wie ganzheit damit umgeht

Beim Bau von ganzheit war das die Frage, mit der alles andere anfing. Die Antwort ist keine technische Erfindung, sondern die Form, in der Du Fälle ohnehin besprichst.

Du schilderst den Fall so, wie Du ihn in der Gruppe vorstellen würdest. Mit einem Kürzel statt eines Namens, und ohne die Details, an denen eine Person zu erkennen wäre. Angaben wie Alter, Beruf oder familiäre Situation sind ein Angebot, keine Pflicht, und ganzheit erfragt sie ausdrücklich in anonymer Form. Bleibt ein Feld leer, steht dort „Nicht ausgefüllt“ – ein normaler Zustand, kein Mangel.

Rutscht doch ein Name hinein, greift ganzheit ihn nicht auf und weist Dich einmal freundlich darauf hin, ihn wegzulassen. Das ersetzt nicht Deinen Blick auf den Halbsatz mit der Grundschule. Aber es ist dieselbe Aufmerksamkeit, die eine Kollegin in der Gruppe hätte, wenn Dir ein Name herausrutscht.

Und was Du eingibst, bleibt in einem festgelegten Rahmen. Deine Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland, die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU. Deine Inhalte gehen nicht an OpenAI oder andere KI-Anbieter und werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

Die Entscheidung, ob ein Detail zu viel verrät, bleibt bei Dir. So ist es in der Gruppe auch, und so soll es sein: Niemand kennt Deine Stadt und Deine PatientInnen so gut wie Du.

Die Frage war nie ChatGPT

Vor der Eingabetaste stand am Ende nicht die Frage nach einem bestimmten Dienst. Es war die Frage, die Du vor jeder Fallvorstellung stellst: Ist dieser Fall so erzählt, dass niemand auf die Person schließen kann?

Das Werkzeug ändert daran wenig. Es ändert nur, wer mitliest und wie viel sich mit dem Gelesenen verbinden lässt. Wer den Fall in der Form schildert, in der er in die Gruppe gehört, hat die schwierigste Hälfte der Schweigepflicht schon erledigt – egal, wo er ihn eintippt.


Wenn Du einen Fall besprechen willst, ohne vorher jeden Halbsatz zu zerlegen: Sieh Dir an, wie die Fallbesprechung in ganzheit funktioniert, oder teste ganzheit 14 Tage kostenlos. Antworten auf die häufigsten Datenschutzfragen stehen in unseren FAQ.


Häufige Fragen

Verletze ich die Schweigepflicht, wenn ich einen Fall in ChatGPT eingebe?

Das hängt daran, ob der Fall anonym ist. Bundesärztekammer und KBV schreiben in ihren Hinweisen zur Schweigepflicht (2025), die sich an ÄrztInnen richten: Ein Geheimnis wird nicht offenbart, wenn der Empfänger es keiner bestimmten Person zuordnen kann. Die BPtK schreibt in ihrer Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“ (25.02.2026), dass Patientendaten auf externen Servern zwingend zu anonymisieren oder zu verschlüsseln sind; ist beides nicht möglich, ist der Anbieter zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Reicht es, den Namen wegzulassen?

In der Regel nicht. Die Datenschutzkonferenz schreibt in ihrer Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ (2024), dass es regelmäßig nicht reicht, Namen und Anschriften zu entfernen, weil sich aus dem Zusammenhang ein Personenbezug herstellen lässt – bei KI-Anwendungen besonders.

Wann ist ein Fall anonym?

Wenn niemand mit dem verfügbaren Wissen auf die Person schließen kann. Die Muster-Berufsordnung der BPtK verlangt für Intervision und Supervision eine Anonymisierung, die „keinerlei Rückschlüsse“ auf PatientInnen oder Dritte zulässt. Beruf, Wohnort, Familiensituation und besondere Ereignisse können zusammen identifizieren, auch wenn keine Angabe es allein tut.

Hilft es, das Training bei ChatGPT abzuschalten?

Es regelt, was der Anbieter mit Deinen Eingaben tut, nicht, ob sie anonym sind. Ein Fall, aus dem sich eine Person erschließen lässt, liegt auch ohne Training beim Anbieter.

Wie funktioniert das bei ganzheit?

Du schilderst Fälle mit einem Kürzel statt eines Namens und ohne identifizierende Angaben – so, wie Du sie in der Intervision vorstellen würdest. Fällt doch ein Name, greift ganzheit ihn nicht auf und weist Dich darauf hin. Deine Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland, die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU, und Deine Inhalte werden nicht zum Training verwendet.


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