QS-Verfahren Psychotherapie in NRW: Was wird gemessen?
Jan Hoppe10 Min. Lesezeit
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Keine Prüfung, aber ein Bogen für jede Behandlung
In Nordrhein-Westfalen prüft niemand Deine Praxis strenger als bisher. Ein neues Prüfprogramm des Medizinischen Dienstes gibt es dort nicht, auch kein Pilotprojekt, in dem einzelne Praxen kontrolliert werden. Was es gibt, ist das QS-Verfahren ambulante Psychotherapie, und das ist in mancher Hinsicht weitreichender: Es betrifft nicht einzelne Fälle, sondern jede abgeschlossene Behandlung.
Seit dem 1. Januar 2025 erprobt der Gemeinsame Bundesausschuss in Nordrhein-Westfalen ein datengestütztes Verfahren zur Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie. Teilnehmen müssen alle VertragspsychotherapeutInnen in den Bezirken der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe, die Erwachsene in Einzeltherapie behandeln. Wer in Hamburg oder Bayern praktiziert, ist heute nicht betroffen. Die bundesweite Einführung ist allerdings für 2031 geplant, und was in NRW gerade erprobt wird, ist die Fassung, über die dann entschieden wird.
Wenn wir mit TherapeutInnen aus Nordrhein-Westfalen über das Verfahren sprechen, kommen immer wieder dieselben vier Fragen. Was steht in diesem Bogen eigentlich? Warum ist das so viel zusätzliche Arbeit? Können PatientInnen die Fragen überhaupt beantworten? Und warum dauert es Jahre, bis man erfährt, ob etwas in Ordnung war? Dieser Text geht sie der Reihe nach durch und fragt danach, an welcher Stelle eine Praxis selbst etwas am Aufwand ändern kann.
Was fragt der QS-Bogen in der Psychotherapie?
Endet eine Kurz- oder Langzeittherapie, löst die Abrechnung der Abschlussziffer einen Dokumentationsbogen aus. Er heißt APSY und hat nach Angaben der Psychotherapeutenkammer NRW 101 Datenfelder zu neun Qualitätsindikatoren. Ausgefüllt wird er in der Praxissoftware, übermittelt quartalsweise an die Datenannahmestelle der KV.
Der Bogen fragt fast ausschließlich mit Ja oder Nein, und er fragt rückblickend. Einige Fragen aus dem Muster des IQTIG, wörtlich:
- „Wurde abgeklärt, ob eine Suizidalität vorliegt?“
- „Wurde die Medikamentenanamnese erfasst?“
- „Wurden in der Anfangsphase der Behandlung patientenindividuelle Therapieziele vereinbart?“
- „Wurden die patientenindividuellen Therapieziele in der Patientenakte dokumentiert?“
- „Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden?“ Bei Ja folgt das Feld „Datum der Durchführung“.
Dazu kommen Testverfahren und strukturierte Interviews zu Beginn und im Verlauf, ein langer Block zum Austausch mit Hausärztin, Fachärztin, Klinik und sozialpsychiatrischen Diensten, und am Ende der Grund, aus dem die Therapie beendet wurde.
Im ersten Erfassungszeitraum, also für 2025 und 2026, sind keine Vergütungsabschläge vorgesehen. Das Antrags- und Gutachterverfahren bleibt während der Erprobung bestehen.
Warum ist der QS-Bogen zusätzliche Bürokratie?
Weil er nichts ersetzt. Das Gutachterverfahren läuft weiter, der Bericht an die Gutachterin wird weiter geschrieben, die Akte weiter geführt. Der QS-Bogen kommt am Ende jeder Behandlung dazu, mit einer Abgabefrist zum Quartal, und die PatientInnen müssen über die Befragung informiert werden.
Neu ist dabei wenig von dem, was er abfragt. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat das Verfahren im September 2025 in einem Positionspapier untersucht. Der Bogen bilde „überwiegend allgemein anerkannte Qualitätsstandards“ ab, etwa eine umfassende Diagnostik zu Therapiebeginn, und fungiere damit „vorrangig als Erinnerungsstütze“. Mit Blick auf den „hohen Dokumentationsaufwand“ hält der Beirat das Kosten-Nutzen-Verhältnis für „unzureichend“.
Die Psychotherapeutenkammer NRW sieht es ähnlich. Ihr Vorstand ist überzeugt, dass das Verfahren „in der vorliegenden Form weder zur Erfassung noch zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Psychotherapie geeignet ist“. Sie kritisiert den Aufwand, die Menge der erhobenen Daten und den Vergleich der Praxen untereinander. Auch die BPtK nennt das Qualitätssicherungsverfahren unter den Punkten, bei denen sie eine Entbürokratisierung der Psychotherapie fordert.
Wir sehen das genauso. Ein Bogen, der für jede abgeschlossene Behandlung gut hundert Felder abfragt, kostet Zeit, und diese Zeit kommt aus derselben Woche, in der auch die Sitzungen stattfinden. Eine Psychotherapie, die über anderthalb Jahre eine Beziehung, eine Krise und eine Wende durchlaufen hat, lässt sich nur sehr grob in Häkchen übersetzen.
Können PatientInnen die Fragen der Befragung beantworten?
Neben dem Bogen der Praxis gibt es einen Fragebogen für die PatientInnen, 43 Fragen, ausgefüllt nach dem Ende der Therapie. Die Teilnahme ist freiwillig. Viele der Fragen richten sich auf den Anfang: ob „zu Beginn besprochen“ wurde, welche Regelungen zur Absage einer Therapiesitzung bestehen, ob zu Beginn besprochen wurde, dass eine Psychotherapie „auch Begleiterscheinungen haben kann“, und ob darüber gesprochen wurde, „welche psychische Erkrankung Sie haben könnten“.
Nach einer Langzeittherapie liegt dieser Anfang anderthalb oder zwei Jahre zurück. Der Fragebogen rechnet selbst damit: Die meisten Fragen zur Therapie bieten die Antwort „Weiß nicht mehr“ an, und die letzte will wissen, ob beim Ausfüllen jemand geholfen hat. Der Beirat hält die Befragung deshalb für „anfällig für retrospektive Verzerrungen“, weil ein „substanzieller Teil des Fragebogens“ den Therapiebeginn betrifft und PatientInnen ihn „in einigen Fällen erst mehrere Jahre nach Therapiebeginn“ ausfüllen.
Mit der Urteilsfähigkeit von PatientInnen hat das wenig zu tun. Wer zwei Jahre nach der ersten Stunde nicht mehr weiß, ob dort über Absageregeln gesprochen wurde, erinnert sich ganz gewöhnlich. Gemessen wird dann vor allem, was von einem Gespräch nach zwei Jahren noch übrig ist.
Warum dauert es Jahre, bis eine Praxis etwas erfährt?
Die Ergebnisse kommen in Rückmeldeberichten, einer nach jedem zweijährigen Erfassungszeitraum, dazwischen gibt es Zwischenberichte. Für die Behandlungen, die 2025 und 2026 enden, kommt der Rückmeldebericht 2027, für 2027 und 2028 im Jahr 2029.
Ein Rechenbeispiel: Eine Langzeittherapie beginnt im Frühjahr 2025 und endet im Herbst 2027. Sie zählt damit zum zweiten Erfassungszeitraum, ihr Bogen wird mit dem Quartal übermittelt, ihr Ergebnis steckt im Bericht von 2029. Zwischen der ersten Stunde und der Rückmeldung liegen vier Jahre.
Und auch dann sagt der Bericht nichts über diese eine Behandlung. Die Antworten der PatientInnen werden, so der Beirat, „anonymisiert und je Einrichtung aggregiert“, ein Rückbezug „auf einen konkreten Behandlungsfall“ werde „dadurch verunmöglicht“. Die Praxis erfährt, wo ihr Durchschnitt im Vergleich zu anderen Praxen liegt. Ob eine Praxis unter dem Mittelwert schlechter arbeitet oder schwierigere Fälle hat, beantwortet ein solcher Bericht nicht. Eine Rückmeldung, solange in einer Behandlung noch etwas zu ändern ist, sieht das Verfahren nicht vor. Der Beirat empfiehlt deshalb, den Ansatz nach der Erprobung in NRW „nicht bundesweit zu implementieren“.
Das gehört gesagt, bevor wir über Dokumentation sprechen. Wir haben keine Lösung für den Bogen. Er bleibt so lang, wie er ist, solange das Verfahren so bleibt, wie es ist, und ganzheit ändert daran nichts.
Wo entsteht beim QS-Bogen der Aufwand?
Uns hat trotzdem interessiert, woraus dieser Aufwand eigentlich besteht. Gut hundert Felder klingen nach einer Stunde Formular. Die meisten davon sind aber Ja-Nein-Fragen, die in Sekunden angeklickt sind, wenn man die Antwort kennt.
Das „wenn“ ist der Punkt. Ein erfundenes Beispiel: R.B. beendet nach 60 Sitzungen ihre Langzeittherapie, Ende September. Die Abschlussziffer ist abgerechnet, der Bogen ist offen. Wurden in der Anfangsphase Ziele vereinbart? Ja, natürlich. Stehen sie in der Akte? Vermutlich, irgendwo in den Notizen zur dritten oder vierten probatorischen Sitzung, vielleicht auch nur im Bericht an die Gutachterin. Wurde die Zielerreichung im Verlauf überprüft? Ja, beim Umwandlungsantrag ausführlich, und danach sicher noch einmal. Aber an welchem Datum?
An dieser Stelle wird aus dem Ankreuzen ein Zurückblättern. Das Wissen ist da, die Arbeit ist getan, nur steht sie nicht dort, wo man sie wiederfindet. Gesucht wird in Handakte, Sitzungsnotizen und alten Berichten, und das für jede Behandlung, die im Quartal endet.
Wir sind an diese Beobachtung schon bei anderen Anlässen geraten. Beim Bericht an die Gutachterin, beim Umwandlungsantrag, beim Befundbericht für die Rentenversicherung ging die Zeit jedes Mal weniger ins Schreiben als ins Zusammensuchen. Beim QS-Bogen ist das Verhältnis noch deutlicher, weil das Schreiben fast ganz entfällt. Was bleibt, ist die Frage, ob der Verlauf so dokumentiert ist, dass er sich in einer Minute befragen lässt.
Eine Akte, in der die Antworten schon stehen
Was der Bogen abfragt, sind die Dinge, die eine gute Verlaufsdokumentation ohnehin festhält: Woran wurde gearbeitet, was war das Ziel, wann wurde geschaut, ob es erreicht ist. Wer das während der Behandlung an einem festen Ort führt, schlägt am Ende nach.
So ist ganzheit gebaut. Der Kopf jeder Akte hält zusammen, was über die ganze Behandlung zählt: Therapieziel, Diagnose, Deine Behandlungshypothesen, den Stand des Kontingents und den Verlauf der Skalen, die Du in den Sitzungen ausfüllst. Die Therapieziele stehen damit an der Stelle, die Du bei jedem Öffnen der Akte siehst, und die Frage, ob sie in der Akte dokumentiert sind, beantwortet sich von selbst. Die Sitzungen liegen datiert und in Reihenfolge darunter, egal ob Du sie frei eingesprochen, getippt oder als Seite aus der Handakte fotografiert hast. Die Sitzung, in der Du die Zielerreichung mit R.B. besprochen hast, findest Du im Verlauf der Akte, statt Handakte und alte Berichte zu durchsuchen.
Am Ende einer Behandlung entwirft ganzheit auf Wunsch die Epikrise oder den Abschlussbericht aus genau diesem Verlauf, und wo die Akte etwas nicht hergibt, bleibt die Stelle als Lücke markiert, statt mit etwas Plausiblem gefüllt zu werden. Das ist dieselbe Woche, in der auch der QS-Bogen fällig wird, und es ist dieselbe Arbeit: den Verlauf einmal im Ganzen ansehen.
Was ganzheit nicht tut, gehört ebenso klar dazu. ganzheit erzeugt keinen QS-Bogen, übermittelt nichts an die KV und ist an dem Verfahren nicht beteiligt. Der Bogen bleibt in Deiner Praxissoftware, und Du füllst ihn dort aus. ganzheit tritt neben Deine Praxisverwaltung, es ersetzt sie nicht. Gearbeitet wird auf Chiffrenbasis, so wie Du einen Fall auch in der Intervision vorstellen würdest. Wie das im Alltag aussieht, haben wir im Artikel darüber beschrieben, wie der Therapieverlauf über Monate nachvollziehbar bleibt.
Was bleibt
Das QS-Verfahren ist in seiner jetzigen Form ein schlechtes Instrument. Es kostet Zeit, fragt PatientInnen nach Gesprächen, die Jahre zurückliegen, und meldet Ergebnisse zurück, wenn die Behandlung längst vorbei ist, und nie für die einzelne Behandlung. Kammer und Beirat tun recht daran, das zu sagen. Ob es bis 2031 so bleibt, entscheidet sich nicht in Deiner Praxis.
Was sich dort entscheidet, ist, ob der Bogen am Quartalsende eine Suche auslöst oder ein Nachschlagen. Die Dokumentation, die Dir das abnimmt, ist dieselbe, die Dir bei jedem Bericht und in jeder Fallbesprechung hilft. Für das Verfahren schreibt man sie nicht, aber sie macht es kürzer.
Wenn Dich das anspricht: Sieh Dir an, wie die Dokumentation in ganzheit aufgebaut ist, oder teste es 14 Tage kostenlos.
Häufige Fragen
Was ist das QS-Verfahren in der Psychotherapie?
Ein datengestütztes Verfahren zur Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie, beschlossen vom Gemeinsamen Bundesausschuss und entwickelt vom IQTIG. Seit dem 1. Januar 2025 wird es für sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen erprobt. Für jede abgeschlossene Kurz- oder Langzeittherapie bei Erwachsenen in Einzeltherapie füllt die Praxis einen Dokumentationsbogen aus, dazu werden PatientInnen befragt.
Ist das QS-Verfahren eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst?
Nein. Das Verfahren läuft über die KV und das IQTIG, der Medizinische Dienst kommt in den Verfahrensbeschreibungen nicht vor. Die Daten gehen über die Datenannahmestelle der KV an das IQTIG, das sie auswertet und den Praxen Zwischen- und Rückmeldeberichte schickt.
Betrifft mich das QS-Verfahren, wenn ich nicht in NRW praktiziere?
Derzeit nicht. Die Erprobung läuft ausschließlich in den Bezirken der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe. Eine bundesweite Einführung ist für 2031 geplant.
Wann bekommen Praxen Ergebnisse aus dem QS-Verfahren?
Nach jedem zweijährigen Erfassungszeitraum einen Rückmeldebericht, dazwischen Zwischenberichte. Für Behandlungen, die 2025 und 2026 enden, kommt der Rückmeldebericht 2027, für 2027 und 2028 im Jahr 2029. Die Ergebnisse der PatientInnenbefragung sind anonymisiert und je Praxis zusammengefasst. Auf eine einzelne Behandlung lassen sie sich nicht zurückführen.
Füllt ganzheit den QS-Bogen aus?
Nein. ganzheit erzeugt keinen QS-Bogen und übermittelt nichts an die KV. Der Bogen bleibt in Deiner Praxissoftware. ganzheit hält den Verlauf so, dass Du die Antworten darin nachschlagen kannst.
Muss ich meine Praxissoftware wechseln?
Nein. ganzheit ist die fachliche Akte und tritt neben Deine Praxisverwaltung. Abrechnung, Termine und Stammdaten bleiben dort, ebenso der Anschluss an Telematikinfrastruktur und ePA. Es gibt nichts zu migrieren.
Darf ich Klarnamen eingeben?
Nein – und das ist der Punkt. ganzheit ist so gebaut, dass Du es vollständig auf Chiffrenbasis nutzt. Dadurch verarbeitet ganzheit keine personenbezogenen Daten Deiner PatientInnen, und Du brauchst mit uns keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Möchtest Du trotzdem einen, schließt Du ihn mit einem Klick in Deinen Kontoeinstellungen ab. Die Zuordnung zwischen Chiffre und Mensch bleibt bei Dir.
Wo werden meine Inhalte verarbeitet?
Deine gespeicherte Dokumentation liegt auf Servern in Deutschland, die KI-Verarbeitung läuft innerhalb der EU. Deine Inhalte gehen nicht an OpenAI oder andere KI-Anbieter und werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Dokumentation, die mitarbeitet.
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